Das neue Qualifizierungschancengesetz 2024
Ab dem 1. April 2024 gelten neue Regelungen zum Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildung. Wir haben die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.
✓ Mitarbeitende fördern und binden ohne hohe Kosten
✓ Weiterbildungen mit bis zu 100% Kostenübernahme
✓ Qualifizierungsgeld während der Weiterbildungszeit
Die wichtigsten Änderungen im
Qualifizierungschancengesetz 2024
Lohnkostenzuschuss von bis zu 67% mit einfachen Förderbedingungen
Das Qualifizierungsgeld bietet eine neue Möglichkeit Fördergelder durch einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 67% vom Nettogehalt für Mitarbeitende in der Weiterbildungszeit zu erhalten. Mit dem neuen Qualifizierungsgeld unterstützt der Staat gezielt Unternehmen, die aktiv in die Weiterbildung investieren und so den Strukturwandel als Chance begreifen.
Zuschüsse zu Weiterbildungskosten von bis zu 100%
und Lohnkostenzuschüssen von bis zu 80%
Flexibilität und Effizienz für Ihr Unternehmen: Profitieren Sie von den neuen, vereinfachten Förderbedingungen, die speziell auf die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen zugeschnitten sind. Die erweiterten Möglichkeiten der Weiterbildungsförderung bieten Ihnen die Flexibilität, Ihre Belegschaft effizient und zielgerichtet weiterzuentwickeln.
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Wie hilft das
Qualifizierungschancengesetz 2024 Ihrem Unternehmen ?
Finanzielle Entlastung für Ihre Personalentwicklung
Talente entwickeln
Der Mangel an Fachkräften und die fehlende Qualifizierung bei Mitarbeitenden stellen ein zunehmendes Problem dar. Unternehmen finden es oft schwierig, Mitarbeiter während des laufenden Betriebs für Weiterbildungen freizustellen und die damit verbundenen Kosten zu tragen. Häufig müssen sich Mitarbeitende selbst um die erforderlichen Qualifikationen bemühen. Obwohl es zahlreiche Möglichkeiten gibt, finanzielle Unterstützung zu erhalten, fehlt Unternehmen oft die Zeit und die notwendigen Informationen, um diese Fördermöglichkeiten in Anspruch zu nehmen. Genau hier setzen wir an, durch uns wird die Nutzung von Personalförderungen wie z.B. durch das Qualifizierungschancengesetz unkompliziert!
Stellen Sie sich vor, Sie hätten die Möglichkeit, Ihren Mitarbeitenden während ihrer Anstellung eine Weiterbildung absolvieren zu lassen und dabei Zuschüsse in Form von Fördergeldern zu erhalten. Dabei werden nicht nur die Weiterbildungskosten bezuschusst, sondern es kann auch ein Lohnkostenzuschuss für die Zeit gewährt werden, in der der Mitarbeitende im Unternehmen fehlt. Genau das bietet das Qualifizierungschancengesetz 2024. Als erfahrene Unternehmensberatung im Bereich der Fördermittelbegleitung wissen wir, wie dieses Gesetz Unternehmen transformieren kann. Lassen Sie uns gemeinsam entdecken, wie auch Ihr Unternehmen vom Qualifizierungschancengesetz 2024 profitieren kann.
Als Experten in der Beschaffung von Fördergeldern zur Personalentwicklung informieren und beraten wir kostenlos.
Das neue Qualifizierungsgeld
Zuschuss zu Lohnkosten mit einfachen Förderbedingungen
Weiter- und Fortbildungen für Ihr Team steigern die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens und sichern die Arbeitsplätze Ihrer Mitarbeitenden.
Das Qualifizierungsgeld dient als Ersatz für das entgangene Gehalt, das Sie Ihren Mitarbeitenden während der Weiterbildung auszahlen und später von der Agentur für Arbeit zurückerstattet bekommen.
Diese Regelung entlastet Sie als Arbeitgeber bei der Gehaltszahlung und ermöglicht es Ihnen gleichzeitig, in die Qualifikation Ihrer Belegschaft zu investieren, ohne dass diese einen Verdienstausfall befürchten müssen.
Höhe des Qualifizierungsgeldes
Max. Lohnkostenzuschuss
zum Arbeitgeberbrutto
Die Förderstelle zahlt das Qualifizierungsgeld in Höhe von 60 bis 67 Prozent des Nettoentgelts der Teilnehmenden. Die Kosten für die Weiterbildung selbst sind jedoch vom Arbeitgeber zu tragen, wobei keine AZAV-Zertifizierung der Weiterbildung erforderlich ist. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, den Betrag des Qualifizierungsgeldes freiwillig aufzustocken, um ihren Mitarbeitenden während der Weiterbildung ein höheres Einkommen zu sichern.
Voraussetzungen für das Qualifizierungsgeld
AZAV Zertifizierung
Der Anbieter der Weiterbildung, also der Bildungsträger muss eine Zulassung nach AZAV besitzen, wohingegen der Weiterbildungskurs selbst nicht zwingend eine solche Zulassung benötigt.
Umfang
Die Weiterbildung muss insgesamt über 120 Unterrichtseinheiten hinausgehen, wobei die Möglichkeit besteht, verschiedene kürzere Kurse zu kombinieren. Die maximale Förderdauer liegt bei 3,5 Jahren.
Lehrgangskosten
Die Finanzierung der Weiterbildung übernimmt der Arbeitgeber oder lässt er sich nach Möglichkeit von einer anderen fördernden Stelle bezuschussen.
Qualifizierungsbedarf
Mindestens 20 % der Mitarbeiter muss einen Weiterbildungsbedarf, zeigen. In Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden reduziert sich dieser Anteil auf 10 %.
Betriebsvereinbarung
Eine Betriebsvereinbarung oder ein branchenspezifischer Tarifvertrag zur Regelung von Weiterbildungen muss vorhanden sein.
Keine Verpflichtung
Weiterbildungen, zu denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, qualifizieren sich nicht für das Qualifizierungsgeld.
Bestehendes Arbeitsverhältnis
Die Weiterbildung findet während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses statt. Ein Anspruch auf Qualifizierungsgeld entfällt, falls das Arbeitsverhältnis beendet wurde oder eine Kündigung vorliegt. Zudem ist eine Förderung ausgeschlossen, wenn innerhalb der letzten vier Jahre bereits Qualifizierungsgeld erhalten wurde.
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Förderung mit Zuschüssen zu Weiterbildungskosten und Lohnkosten
Das Qualifizierungschancengesetz 2024 erfährt eine bedeutende Anpassung! Ab dem 1. April wird es dank der jüngsten Gesetzesänderungen einfacher denn je, Förderungen zu erhalten und von verbesserten Leistungen zu profitieren. Besonders kleine Unternehmen können profitieren, denn sie können jetzt bis zu 100 % der Weiterbildungskosten und bis zu 80 % Erstattung bei den Lohnkosten der Mitarbeitenden in der Weiterbildungszeit erhalten. Dies alles ist Teil des ambitionierten „Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung“, auch bekannt als das Weiterbildungsgesetz.
Höhe der Weiterbildungsförderung mit dem
Qualifizierungschancengesetz 2024
Voraussetzungen für eine Weiterbildungsförderung mit dem Qualifizierungschancengesetz 2024
AZAV Zertifizierung
Der Anbieter der Weiterbildung wie der gewünschte Weiterbildungskurs muss nach AZAV zertifiziert sein.
Zielgruppe vom Qualifizierungschancengesetz
Die Förderung soll darauf ausgerichtet sein, Arbeitnehmern, deren berufliche Tätigkeiten durch Technologien ersetzt werden können oder in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind, eine Anpassung und Fortentwicklung ihrer beruflichen Kompetenzen zu ermöglichen, um den genannten Herausforderungen besser begegnen zu können.
Gleiches gilt für Arbeitnehmer, die eine Ausbildung in einem Engpassberuf anstreben, also in einem Beruf, in dem Engpässe an Fachkräften bestehen.
Notwendiger Inhalt der Weiterbildung
Es müssen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Es darf sich nach dem Qualifizierungschancengesetz auch um keine Weiterbildung handeln, die gesetzlich vorgeschrieben ist.
Letzte Ausbildung mindestens 2 Jahre her (Achtung, es gibt Ausnahmen)
Der Erwerb eines Berufsabschlusses, für den mindestens zwei Jahre in der Regelausbildung festgelegt ist, sollte mindestens zwei Jahre zurückliegen.
Ausnahme: wenn beispielsweise in der Person liegende Gründe es rechtfertigen, von den zwei Jahren, abzuweichen, kann eine Förderung erfolgen, obwohl die Ausbildung keine zwei Jahre zurückliegt. Für eine individuelle Einschätzung sprechen Sie uns gerne an.
Letzte Nutzung vom Qualifizierungschancengesetz mindestens 2 Jahre her
Die letzte Weiterbildung, die nach dem Qualifizierungschancengesetz genehmigt wurde, muss mindestens zwei Jahre zurückliegen.
Die Mindestanzahl der Weiterbildungsstunden muss eingehalten werden
Die Dauer der Weiterbildung muss mindestens 121 Unterrichtsstunden (á 45 Min.) betragen.
Die Weiterbildung darf nicht vom Betrieb selbst durchgeführt werden
Sie muss außerhalb des Betriebes oder von einem zugelassenen Träger im Betrieb durchgeführt werden. Es muss ein für das Qualifizierungschancengesetz zugelassener Träger gewählt werden.
Zielgruppe vom Qualifizierungschancengesetz
Die Förderung soll darauf ausgerichtet sein, Arbeitnehmern, deren berufliche Tätigkeiten durch Technologien ersetzt werden können oder in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind, eine Anpassung und Fortentwicklung ihrer beruflichen Kompetenzen zu ermöglichen, um den genannten Herausforderungen besser begegnen zu können.
Gleiches gilt für Arbeitnehmer, die eine Ausbildung in einem Engpassberuf anstreben, also in einem Beruf, in dem Engpässe an Fachkräften bestehen.
Notwendiger Inhalt der Weiterbildung
Es müssen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Es darf sich nach dem Qualifizierungschancengesetz auch um keine Weiterbildung handeln, die gesetzlich vorgeschrieben ist.
Letzte Nutzung vom Qualifizierungschancengesetz mindestens 2 Jahre her
Die letzte Weiterbildung, die nach dem Qualifizierungschancengesetz genehmigt wurde, muss mindestens zwei Jahre zurückliegen.
Die Weiterbildung darf nicht vom Betrieb selbst durchgeführt werden
Sie muss außerhalb des Betriebes oder von einem zugelassenen Träger im Betrieb durchgeführt werden. Es muss ein für das Qualifizierungschancengesetz zugelassener Träger gewählt werden.
Letzte Ausbildung mindestens 2 Jahre her (Achtung, es gibt Ausnahmen)
Der Erwerb eines Berufsabschlusses, für den mindestens zwei Jahre in der Regelausbildung festgelegt ist, sollte mindestens zwei Jahre zurückliegen.
Ausnahme: wenn beispielsweise in der Person liegende Gründe es rechtfertigen, von den zwei Jahren, abzuweichen, kann eine Förderung erfolgen, obwohl die Ausbildung keine zwei Jahre zurückliegt. Für eine individuelle Einschätzung sprechen Sie uns gerne an.
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Was ist der Unterschied zwischen dem Qualifizierungsgeld und den Leistungen des Qualifizierungschancengesetzes?
Qualifizierungschancengesetz
Zuschuss zu Lohnkosten und Lehrgangskosten
Die Höhe ist abhängig von der Betriebsgröße
Arbeitgeber zahlt die Kosten die nicht zu 100 % gefördert werden
AZAV-Zertifizierung für den Bildungsträger und die Weiterbildung nötig
Qualifizierungsgeld
Zuschuss zu Lohnkosten während der Weiterbildung
Feste Höhe von 60% / 67% (unabhängig von der Betriebsgröße)
Arbeitgeber zahlt die Lehrgangskosten
AZAV-Zertifizierung für den Bildungsträger notwendig aber nicht für die Weiterbildung
Natürlich stellt sich die Förderung durch das Qualifizierungschancengesetz 2024 in den meisten Fällen, aufgrund der Bezuschussung der Lehrgangs- und Lohnkosten, als die überlegene Wahl heraus. Das Qualfizierungsgeld ist vor allem interessant für größere Unternehmen sowie Weiterbildungen, die bisher keine AZAV-Zertifizierung erhalten haben.
Selbstverständlich stehen wir auch für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Bei Bedarf übernehmen wir sogar den gesamten Antragsprozess, beachten die Einhaltung aller Fristen und kümmern uns um die Kommunikation zu den jeweiligen Förderstellen. Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, welche Fördermöglichkeiten für Ihr Unternehmen in Ihrer spezifischen Situation am vorteilhaftesten sind!
Maximieren Sie Ihren Vorteil: Ein Vergleich lohnt sich!
Erfolgsgeschichte aus der Praxis
Ein Beispiel: Ein kleines Speditionsunternehmen möchte ihr Geschäftsgebiet ins europäische Ausland ausweiten. Sie nutzen das Qualifizierungschancengesetz 2024, um die Mitarbeitenden in einen Englisch-Sprachkurs kombiniert mit einem IT-Grundlagenkurs für die im Unternehmen genutze Software weiterzubilden.
Die Mitarbeitenden nutzen Ihre neuen Fähigkeiten und bringen neue Märkte und gesteigerte Umsätze für das Unternehmen. Nehmen wir einmal an, eine Mitarbeiterin erhält eine IT-Schulung sowie einen Englisch-Sprachkurs. Hier ist eine Auflistung der Kosten im Vergleich zur maximal möglichen Fördersumme.
Hörderhöhe nach Unternehmensgröße
• Unternehmen mit 8 Mitarbeitern
• 100 % der Weiterbildungskosten: 8.000 €
• 80 % der Lohnkosten: 4.400 €
• 100% der Fahrt- und Übernachtungskosten: 2.800 €
Gesamtfördersumme: 15.200 €
Kursdaten und Teilnahmekosten
• 10 Stunden/Woche über 4 Monate
• Kursgebühren betragen 8.000 €
• Lohnkosten (AG-Brutto) 5.500 €
• Fahrt- und Übernachtungskosten 2.800 €
Gesamtkosten der Weiterbildung: 16.300 €
Das Ergebnis?
93 % der gesamten Kosten werden gefördert.
Als Experten in der Beschaffung von Fördergeldern zur Personalentwicklung informieren und beraten wir kostenlos.
Auf Wunsch übernehmen wir die gesamte Beantragung und Abwicklung. Dabei arbeiten wir erfolgsbasiert und nutzen unsere Erfahrung um möglichst hohe Förderquoten für Sie zu erzielen.
Hinterlassen Sie ihre Kontaktdaten und wir kontaktieren Sie !
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